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   OLG Hamm, 05.03.2010 - 3 Ss OWi 857/08   

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OLG Hamm, 05.03.2010 - 3 Ss OWi 857/08 (https://dejure.org/2010,30982)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.03.2010 - 3 Ss OWi 857/08 (https://dejure.org/2010,30982)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. März 2010 - 3 Ss OWi 857/08 (https://dejure.org/2010,30982)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Burhoff online

    Bauliche Anlage, Begriff, Feststellungen, Anforderungen; Rechtsbeschwerde, mehrere Taten, Geldbußen, Zulässigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozessuale Konsequenzen und Qualifikation des Aufstellens von drei Werbetafeln an verschiedenen Stellen durch Dritte aufgrund eines einzigen Auftrages des Bauherrn als Ordnungswidrigkeit in drei tateinheitlichen Fällen; Geltung von Werbetafeln als bauliche Anlagen ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.04.1983 - 2 StR 547/82

    Verurteilung wegen Beteiligung an Ordnungswidrigkeiten - Durchführung von

    Auszug aus OLG Hamm, 05.03.2010 - 3 Ss OWi 857/08
    Soweit es in den Urteilsgründen ausgeführt wird, das Aufstellen der Schilder sei dem Betroffenen als Beteiligten neben den von ihm hinzugezogenen Hilfspersonen nach § 14 Abs. 1 S. 1 OWiG zuzurechnen, ist anzumerken, dass sowohl eine Mittäterschaft als auch eine Beteiligung des Betroffenen an dem Errichten der Werbeanlagen voraussetzen würde, dass nicht nur er, sondern auch die Hilfspersonen ihrerseits vorsätzlich gehandelt haben (vgl. BGH NJW 1983, 2272).
  • OLG Hamm, 10.05.2007 - 4 Ss OWi 255/07

    Nachweis lenkfreier Tage; Lenkzeiten; Lenkzeitverordnung; Tateinheit; Verhängung

    Auszug aus OLG Hamm, 05.03.2010 - 3 Ss OWi 857/08
    Gleichwohl dürfen auch die Gerichte aus Gründen einer möglichst gleichmäßigen Behandlung gleichgelagerter Sachverhalte die in einem solchen Bußgeldkatalog vorgesehenen Sätze nicht unbeachtet lassen, wobei jedoch die Umstände des Einzelfalls und auch ein etwaiges Missverhältnis zwischen der Art des Verstoßes und der üblichen Taxe in die Prüfung einzubeziehen sind (OLG Hamm, Beschluss vom 27.06.2005 - 1 Ss OWi 357/63 - Beschluss vom 10.05.2007 - 4 Ss OWi 255/07 - m.w.N; Göhler, OWiG, 15. Aufl., § 17 Rdnr. 32; Mitsch in KK-OWiG, § 17 Rdnr. 109, jeweils m.w.N.).
  • OLG Köln, 01.03.1994 - Ss 15/94

    Zulässigkeitsvoraussetzungen des Rechtsmittels der Beschwerde in einem

    Auszug aus OLG Hamm, 05.03.2010 - 3 Ss OWi 857/08
    Handelt es sich bei den abgeurteilten Verstößen dagegen um mehrere Taten im verfahrensrechtlichen Sinn, bedarf es für jede von ihnen der Zulassung der Rechtsbeschwerde, selbst, wenn die "Gesamtgeldbuße" - wie im vorliegenden Fall - höher als 250,-- Euro ist, die im einzelnen ausgewiesenen Bußgeldbeträge aber jeweils unter 250,-- Euro liegen (vgl. OLG Hamm, VRS 60, 466; OLG Köln NZV 1994, 292; Senge, in KK-OWiG, § 79 Rdnr. 43).
  • OLG Düsseldorf, 31.01.1992 - 5 Ss OWi 491/91

    Der Bauleiter als Täter einer Ordnungswidrigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 05.03.2010 - 3 Ss OWi 857/08
    Wendet man diese Grundsätze hier auf den Tatbestand des § 84 Abs. 1 Nr. 13 BauO NRW an, der nicht nur dann erfüllt ist, wenn der Täter (als solche kommen in jedem Fall der Bauherr und der Bauunternehmer in Betracht, vgl. Heintz Gädtke/Ternme/Heintz/Czepuk, BauO NRW, 11. Aufl., § 84 Rdnr. 47) u.a. eine bauliche Anlage ohne Baugenehmigung selbst errichtet, sondern auch dann, wenn der Täter eine solche Anlage durch Dritte errichten lässt (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1992, 2105, OLG Köln NJW 1993, 1216), so kann nur von einer Ordnungswidrigkeit des Bauens ohne Baugenehmigung in drei tateinheitlichen Fällen ausgegangen werden, wenn das Errichten der ungenehmigten baulichen Anlagen auf einem einzigen Auftrag des Bauherrn (Bauunternehmers) zurückzuführen ist.
  • OLG Köln, 17.11.1992 - Ss 466/92

    Errichtet der Bauleiter ein Bauwerk?

    Auszug aus OLG Hamm, 05.03.2010 - 3 Ss OWi 857/08
    Wendet man diese Grundsätze hier auf den Tatbestand des § 84 Abs. 1 Nr. 13 BauO NRW an, der nicht nur dann erfüllt ist, wenn der Täter (als solche kommen in jedem Fall der Bauherr und der Bauunternehmer in Betracht, vgl. Heintz Gädtke/Ternme/Heintz/Czepuk, BauO NRW, 11. Aufl., § 84 Rdnr. 47) u.a. eine bauliche Anlage ohne Baugenehmigung selbst errichtet, sondern auch dann, wenn der Täter eine solche Anlage durch Dritte errichten lässt (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1992, 2105, OLG Köln NJW 1993, 1216), so kann nur von einer Ordnungswidrigkeit des Bauens ohne Baugenehmigung in drei tateinheitlichen Fällen ausgegangen werden, wenn das Errichten der ungenehmigten baulichen Anlagen auf einem einzigen Auftrag des Bauherrn (Bauunternehmers) zurückzuführen ist.
  • OLG Hamm, 10.01.2008 - 3 Ss OWi 824/07

    Anforderungen an Urteilsgründe und Beweiswürdigung; Fahrverbot

    Auszug aus OLG Hamm, 05.03.2010 - 3 Ss OWi 857/08
    Rechtsfehlerhaft ist die Beweiswürdigung insbesondere, wenn sie in sich widersprüchlich, lückenhaftoder unklar ist, oder gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt (vgl. Senatsbeschluss vom 10.01.2008 - 3 Ss OWi 824/07 -, BeckRS 2008, 05434 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 21.11.1980 - 2 Ss OWi 2659/80
    Auszug aus OLG Hamm, 05.03.2010 - 3 Ss OWi 857/08
    Handelt es sich bei den abgeurteilten Verstößen dagegen um mehrere Taten im verfahrensrechtlichen Sinn, bedarf es für jede von ihnen der Zulassung der Rechtsbeschwerde, selbst, wenn die "Gesamtgeldbuße" - wie im vorliegenden Fall - höher als 250,-- Euro ist, die im einzelnen ausgewiesenen Bußgeldbeträge aber jeweils unter 250,-- Euro liegen (vgl. OLG Hamm, VRS 60, 466; OLG Köln NZV 1994, 292; Senge, in KK-OWiG, § 79 Rdnr. 43).
  • OLG Hamm, 29.10.1976 - 2 Ss OWi 340/76
    Auszug aus OLG Hamm, 05.03.2010 - 3 Ss OWi 857/08
    Vielmehr ist bei einer solchen Fallgestaltung so zu verfahren, wie dies der Sachlage am besten entspricht (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 29.10.1976 - 2 Ss OWi 340/76 -, zitiert nach juris).
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